Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Beziehung zwischen Tanja Kurt (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) und deren Kunden resp. Auftraggeber. Die AGB gelten für Dienstleistungen und Produkte des Auftragnehmers. Mit seiner Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) bzw. mit der Nutzung von Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die AGB. Änderungen der Geschäftsbedingungen oder weiterer Vertragsbestandteile treten mit der Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers oder durch direkte Informierung des Kunden (per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel) in Kraft. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile gelten mit dem Gebrauch der Dienstleistung durch den Kunden als akzeptiert.
Offerten/Angebote
Offerten werden vom Auftragnehmer falls nicht anders vereinbart kostenlos erstellt. Die effektive Gültigkeitsdauer entnehmen Sie bitte Ihrer Offerte. Falls nicht anders vermerkt ist die Offerte 30 Tage gültig. Es ist nicht die Pflicht des Auftragnehmers, im Vorfeld eine Offerte zu erstellen; diese muss vom Auftraggeber explizit bestellt werden.
Honorar
Als Honorar gilt der per Offerte vereinbarte Betrag. Das Honorar beläuft sich, falls nicht anders vermerkt, auf CHF 154.-/h.
Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erledigt die gemäss Offerte vereinbarten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen. Dazu ist er berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte beizuziehen und mit diesen Verträge im Namen und auf Rechnung des Partners abzuschliessen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Umsetzung der in der Offerte aufgeführten Dienstleistungen benötigten Daten zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Umsetzung von Aufträgen erst nach kompletter Anlieferung aller Daten zu beginnen.
Falls nicht gesondert vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte zur Weiterverarbeitung in elektronischer Form als Download-Link.
Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Inhalte verpflichtet, sofern die Inhalte den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Inhalte zur Teilabnahme vorzulegen.
Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Inhalte den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Sobald die Inhalte nach Absprache mit dem Auftraggeber online geschaltet sind, gelten diese automatisch als genehmigt und das Projekt ist somit abgeschlossen, es sei denn, es werden schriftlich andere Konditionen vereinbart.
Der Auftraggeber hat, falls nicht anders vermerkt, lediglich Anspruch auf das fertige Produkt, jedoch nicht auf das Rohmaterial.
Rohmaterial
Rohdaten oder anderweitige Projektdateien werden nicht ausgehändigt und sind, falls nicht anders vermerkt, nicht Bestandteil des Auftrags. Über ein Buy-Out für das im Laufe der Produktion entstandene Material (oder Teile davon) muss in jedem Fall separat verhandelt werden. Das trifft auch zu, wenn für einen Auftrag keine schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. in Form einer vom Auftraggeber unterzeichneten Offerte) vorliegt.
Zahlungsbedingungen / Mahnwesen
Alle Rechnungen sind falls nicht anders vermerkt oder vereinbart innert 30 Tagen zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich vor, 50% des Projektvolumens vor Projektstart in Rechnung zu stellen.
Wir behalten uns vor, Mahnungen mit einer Gebühr von CHF 50.- pro Mahnung zu verrechnen, um unseren Versand- und Bearbeitungsaufwand zu decken.
Arbeitsantritt bei Nichtunterzeichnen der Offerte
Erst durch die Rücksendung der durch den Auftraggeber unterzeichneten Offerte entsteht ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Wird die Offerte nicht spätestens fünf Arbeitstage vor Arbeitsantritt unterschrieben retourniert, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Arbeitsantritt ohne weiteren Hinweis zu verweigern.
Kurzfristige Absagen
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Arbeitsantritt) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Hälfte der offerierten Tagesaufwände als Entschädigung zu verrechnen.
Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Handlung Dritter. Schadenersatzansprüche, egal mit welchem rechtlichen Hintergrund, sind auf die Höhe des Honorars beschränkt. Soweit gesetzlich möglich, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Rechte
Sämtliche erbrachten Diensleistungen und gelieferten/produzierten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht betroffen. Als Gerichtsstand wird der Standort des Auftragnehmers bestimmt.
Biberist, 1. Januar 2019